André Rieu Travel - Algemeine Reisebedingungen
1.Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Reise- und Buchungsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1.1. “André Rieu Travel B.V.’’: Die André Rieu Travel B.V. (im Folgenden als “ART” bezeichnet) ist ein Unternehmen mit Sitz und Geschäftsstelle in Maastricht, eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 853681508. Die ART organisiert und/oder verkauft organisierte Reisen, Tages Arrangements und Pakete, die aus einem Konzertticket, einem Abendessen, einer Beförderung und/oder Hotelübernachtung oder einer anderen gegebenenfalls touristischen Dienstleistung, wie z. B. einer Exkursion bestehen. Die ART tritt als Reisevermittler bzw. Buchungsagentur (Vermittler) und/oder als Reiseveranstalter auf.
1.2. “Reisevermittler’’: beratet, informiert und vermittelt ART beim Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Anbieter von gesonderten Leistungen (touristisch oder anderweitig), wie z.B. Konzertkarten, Reservierungen für Unterkunft, Transport, Abendessen, einen Ausflug und/oder andere gesonderte Leistungen zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer, tritt ART als Reisebüro (Buchungsstelle) auf. ART handelt dann nicht im eigenen Namen, sondern als Vermittler oder Auftragnehmer im Sinne von Artikel 7:400 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
1.3. “Reiseveranstalter’’: Wenn ART im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit im Voraus vereinbarte (Pauschal-)Reisen anbietet, tritt sie als Reiseveranstalter im Sinne von Artikel 7:500(h) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches auf, beispielsweise im Falle eines Reisearrangements, das aus einer Konzertkarte plus Hotelunterkunft besteht.
1.4. “Kunde’’: Der Kunde der als Reisevermittler bzw. Buchungsagentur auftretenden ART bzw. derjenige, für den die Leistung bei der Buchung des Arrangements, bei dem es sich nicht um eine Paketreise handelt, vereinbart worden ist (der Reisegefährte) und der diese Vereinbarung anerkannt hat.
1.5. “Reisender’’: Der Kunde von ART, wenn er in seiner Eigenschaft als Reiseveranstalter einer Paketreisen handelt, oder die Person, in deren Namen die Reise bei der Buchung festgelegt wurde (die Reisebegleitung) und die diese Festlegung akzeptiert hat (Buchung der Reise zu ihren eigenen Gunsten).
1.6. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränkt man sich in diesen Reise- und Buchungsbedingungen auf die Verwendung des männlichen Genus für Reisende/Kunden und etwaige Mitreisende der ART In diesem Sinne wird mit "für ihn" selbstverständlich auch "für sie" gemeint.
1.7. “Reisevertrag”: Der Vertrag im Sinne von Artikel 7:500 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches in den Fällen, in denen ART sich gegenüber dem Reisenden verpflichtet, eine im Voraus arrangierte Paket Reise einschließlich eines Reisearrangements (eine Übernachtung und eine Eintrittskarte für eine von André Rieu Productions B.V. organisierte Veranstaltung sowie sonstige Leistungen) zu erbringen.
1.8. " Paketreise“: Ein von ART im Rahmen eines Reisevertrages im Voraus organisiertes Reisepaket, bestehend aus einer Eintrittskarte für eine von André Rieu Productions B.V. organisierte Veranstaltung mit Übernachtung sowie allen weiteren Leistungen.
1.9 "Tages Arrangement": Ein von ART im Voraus zusammengestelltes Arrangement, bestehend aus einer Eintrittskarte für eine von André Rieu Productions B.V. organisierte Veranstaltung, sowie einem Abendessen, einem Ausflug oder einem anderen Service, jedoch ohne Übernachtung.
1.10. “Veranstaltung”: eine (musikalische) Aufführung und/oder eine andere Veranstaltung im weitesten Sinne des Wortes
1.11. “Dienstleister”: ist der Beförderer, wie z.B. ein Busunternehmen, eine Fluggesellschaft oder ein anderer Dienstleistungserbringer, wie z.B. der Anbieter einer Unterkunft (Hotelier) oder ein Reiseveranstalter. Der Dienstanbieter ist für die Erbringung dieser Dienstleistungen gemäß den von ihm angewandten Bedingungen verantwortlich. ART ist dafür nicht verantwortlich, es sei denn, ART hat sich als Reiseveranstalter einer Paketreisen gegenüber dem Kunden verpflichtet, der sich dann als Reisender qualifiziert.
1.12. “Reiseangebot”: das von oder im Namen der ART der Öffentlichkeit unterbreitete Angebot (einschließlich Beschreibung und Preisangabe) für eine (Paket-)Reise oder ein (Tages-)Arrangement, das in einer gedruckten (Reise-)Broschüre/Preisliste, auf einer Website oder über andere Kanäle veröffentlicht wurde.
2. Anwendungsbereich der Allgemeinen Reise- und Buchungsbedingungen
2.1. Sämtliche Offerten, Angebote, Reiseverträge und Verträge über Aufträge, in deren Rahmen die ART als Vertragspartner auftritt, unterliegen diesen Allgemeinen Reise- und Buchungsbedingungen. Diese Reise- und Buchungsbedingungen enthalten eine Haftungsbeschränkung.
2.2. Insoweit Soweit ART als Reiseveranstalter auftritt, insbesondere durch das Anbieten einer sogenannten Paket-Reise im Sinne von Artikel 7:500 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, finden die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Buchungsbedingungen ergänzend zu den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, insbesondere Artikel 9 dieser Bedingungen, der eine Beschränkung der Haftung von ART für Paketreisen enthält.
2.3. Insoweit die ART als Reisevermittler (Buchungsagentur) auftritt und bei der Buchung einer Unterkunft, einer Beförderungsleistung oder einer anderen touristischen Dienstleistung vermittelt, gelten für diese Vermittlung die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Buchungsbedingungen und insbesondere Artikel 10 dieser Reise- und Buchungsbedingungen, die Bestimmungen zur Beschränkung der Haftung der ART in ihrer Eigenschaft als Reisevermittler/Buchungsagentur enthalten.
2.4. Die zu der von der ART organisierten Paket Reise und/oder dem von ihr verkauften Tages-Arrangement gehörende Eintrittskarte für eine von der André Rieu Productions B.V. organisierte Veranstaltung unterliegt den Allgemeinen Aufnahmebedingungen der André Rieu Productions B.V. für eine von André Rieu Productions B.V. organisierte Veranstaltung Anwendung, es sei denn, diese Allgemeinen Reise- und Buchungsbedingungen weichen ausdrücklich davon ab.
2.5. Die Buchung von Unterkünften, Beförderungsleistungen oder anderen touristischen Dienstleistungen, die durch Vermittlung der ART bei dem Dienstleister gebucht wurden, unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters. Diese Geschäftsbedingungen werden dem Kunden auf erste Aufforderung hin zugesandt.
2.6. Die Anwendbarkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (oder Einkaufsbedingungen) des Kunden schließt die ART ausdrücklich aus.
3. Zustandekommen und Inhalt des Vertrags / Reiseunterlagen
3.1. Das Angebot der ART ist unverbindlich, und die ART hat das Recht, es zu widerrufen. Ein Widerruf beispielsweise aufgrund von Fehlern in der Berechnung des (Reise-)Preises oder aufgrund anderer Fehler ist erlaubt. Ein Widerruf hat baldmöglichst zu erfolgen.
3.2. Der Vertrag (Buchung) kommt durch die Annahme des Angebots und der (Anzahlung) für das Reise-/(Tages-)Arrangement zustande, sofern diese (Anzahlung) innerhalb von 5 Tagen auf dem entsprechenden ART-Konto gutgeschrieben wird (sofern nicht anders angegeben).
3.3. Die Annahme des Angebots durch Sie als Reisender/Kunde bedeutet die Buchung des Reisepakets und die Anwendbarkeit der zugehörigen ART-Bedingungen. Diese Annahme, entweder direkt oder durch Vermittlung einer Buchungsstelle, führt zu einer Vereinbarung (Buchung), für die die oben genannten Bedingungen gelten. Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des abgeschlossenen Vertrages (Buchung), nachdem der Vertrag abgeschlossen und die (Anzahlungs-)Zahlung für die Reise/(Tages-) Pakete geleistet wurde.
3.4. Die ART hat das Recht, eine Buchung ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
3.5. Sie haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten, die sich aus dem Vertrag mit der ART oder dem Dienstleister ergeben. Etwaige andere mitreisende Personen haften gegenüber dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisevermittler oder dem/den beteiligten Dienstleister/n jeweils für ihren eigenen Anteil an dem Gesamte Reisesumme oder den Kosten des Tages Arrangements. Zudem sind diese Mitreisenden neben demjenigen, der gebucht hat, für ihr eigenes Verhalten verantwortlich.
3.6. Offenkundige Fehler oder Irrtümer im Reiseangebot binden die ART nicht. Bei derartigen Fehlern und Irrtümern handelt es sich um Fehler und Irrtümer, die aus der Perspektive des durchschnittlichen Reisenden/Kunden auf den ersten Blick als solche erkennbar sind oder sein müssten.
3.7. Bei der Buchung bzw. bei dem Abschluss des Vertrags mit der ART und dem/den Dienstleister/n haben Sie sämtliche relevanten Daten von sich selbst und von etwaigen Mitreisenden bereitzustellen. Bei Bereitstellung unvollständiger oder fehlerhafter Informationen Ihrerseits haftet die ART nicht für die daraus hervorgehenden Folgen und Schäden. Die sich daraus ergebenden Kosten haben Sie zu tragen.
3.8. Nach Zahlung des Gesamte Reisesumme erhalten Sie von der ART schriftlich oder digital eine Zahlungsbestätigung und anschließend eine Buchungsbestätigung. Sie haben die Zahlungs- und die Buchungsbestätigung sorgfältig zu prüfen. Etwaige Fehler haben Sie der ART sofort, auf jeden Fall aber spätestens innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum mitzuteilen. Unterlassen Sie dies, haben Sie die Folgen und etwaige Schäden zu tragen. Die Nichterfüllung der vorgenannten Pflichten Ihrerseits kann das Erlöschen des Anspruchs auf Teilnahme an der Paket Reise und dem Tages-Arrangement nach sich ziehen.
3.9. Nach Zahlung des Gesamte Reisesumme, frühestens jedoch zwei Wochen vor der Abreise werden Ihnen die Reiseunterlagen einschließlich der darin inbegriffenen Eintrittskarte digital übersandt. Die digitalen Reiseunterlagen umfassen die geltenden Voucher für die Beförderung, die Unterkunft, das Abendessen und/oder eine andere nicht mit der Beförderung oder der Unterkunft zusammenhängende touristische Dienstleistung sowie die Eintrittskarte für eine von der André Rieu Productions B.V. organisierte Veranstaltung.
3.10. Sie müssen die digitalen (Reise-)Unterlagen und die Eintrittskarte drucken, damit Sie sie dem betreffenden Dienstleister aushändigen können. Sollten Sie die gedruckten (Reise-)Unterlagen nicht vorlegen können, ist der Dienstleister berechtigt, Ihnen den Zutritt zu verweigern. Die ART empfiehlt Ihnen, die Reiseunterlagen immer sofort nach Erhalt per E-Mail auf ihre Korrektheit zu prüfen. Etwaige Fehler haben Sie der ART unverzüglich mitzuteilen. Die Nichterfüllung dieser Pflicht geht auf Ihre Gefahr.
3.11. Sollten Sie spätestens fünf Werktage vor der Abreise noch keine Reiseunterlagen erhalten haben, so haben Sie dies der ART über cs.travel@andrerieu.com unverzüglich mitzuteilen.
3.12. Die Reiseunterlagen verbriefen das Recht des Inhabers auf die betreffende organisierte Reise oder das Tages Arrangement. Die ART und der Dienstleister dürfen davon ausgehen, dass der Inhaber der Reiseunterlagen auch der berechtigte Reisende/Kunde dieser Unterlagen ist. Die ART ist nicht verpflichtet, bezüglich der Reiseunterlagen eine nähere Prüfung vorzunehmen. Sie haben selbst zu gewährleisten, dass Sie der Inhaber der Reiseunterlagen sind und bleiben, die die ART bzw. eine von der ART eingeschaltete (Vor-)Verkaufsstelle bereitstellen.
3.13. Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt wurden, tragen Sie die Gefahr für das Vergessen, den Verlust, den Diebstahl, die Beschädigung oder den Missbrauch der Reiseunterlagen.
3.14. Lediglich die Buchung bei der ART oder einer von der ART anerkannten (Vor-)Verkaufsstelle garantiert die Gültigkeit der Reiseunterlagen. Die diesbezügliche Beweislast tragen Sie.
3.15. Minderjährigen (Kindern unter 18 Jahren) ist es nicht erlaubt, Buchungen bei der ART vorzunehmen. Es ist untersagt, eine Buchung unter einem falschen Namen oder einer falschen Anschrift bzw. E-Mail-Adresse vorzunehmen oder sich entsprechend zu registrieren. Sollten die Bestimmungen dieses Absatzes bei einer Buchung verletzt worden sein, so hat die ART das Recht, den (Reise-)Vertrag zu kündigen. Kündigt die ART den (Reise-)Vertrag, so erstattet die ART Ihnen den bereits entrichteten Gesamte Reisesumme abzüglich der Kosten, die der ART entstanden sind.
3.16. Jede Buchung beschränkt sich auf die im (Reise-)Vertrag genannte Teilnehmerzahl.
Unbeschadet der geltenden Geschäftsbedingungen und Vorschriften des Dienstleisters, der die Unterkunft (Hotelzimmer, Ferienhaus, Ferienwohnung) bereitstellt, ist die Nutzung einer Unterkunft durch mehr Personen, als im (Reise-)Vertrag angegeben sind, untersagt.
Sollten mehr Personen, die Unterkunft nutzen (wollen), als im (Reise-)Vertrag als Höchstzahl angegeben ist, haben Sie dies dem Dienstleister, der die Unterkunft bereitstellt, vorab mitzuteilen. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, dies zu erlauben. Erlaubt er es, kann er dafür zusätzliche Kosten in Rechnung stellen. Diese zusätzlichen Kosten haben Sie dem Dienstleister, der die Unterkunft bereitstellt, auf erste Aufforderung hin unverzüglich zu entrichten. Sollte die ART oder der Dienstleister, der die Unterkunft bereitstellt, feststellen, dass Sie die Bestimmungen dieses Absatzes verletzen, kann die ART Ihnen (nach eigener Wahl) zusätzliche Kosten in Rechnung stellen oder den (Reise-)Vertrag kündigen, ohne Sie entschädigen zu müssen und unbeschadet Ihrer Pflicht und der Pflicht der betreffenden Mitreisenden, dem Dienstleister, der die Unterkunft bereitstellt, bzw. der ART sämtliche anfallenden Kosten und entstandenen Schäden zu ersetzen.
4. Weiterverkaufs- und Werbeverbot
4.1. Ein Reisender/Kunde kauft bzw. bucht eine Paketreise oder ein Tages Arrangement für sich selbst und etwaige Mitreisende. Es ist ausdrücklich nicht beabsichtigt und daher strengstens untersagt, die Reiseunterlagen einem anderen zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dies (im weitesten Sinne des Wortes) für kommerzielle oder nicht für kommerzielle Zwecke geschieht.
4.2. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, die Reiseunterlagen ausschließlich für sich selbst zu verwenden. Es ist daher strengstens untersagt, die Reiseunterlagen in irgendeiner Weise Dritten zu verkaufen oder für kommerzielle Zwecke zur Verfügung zu stellen.
4.3. Die ART bewirbt ihre Produkte und Dienstleistungen selbst und möchte ausdrücklich nicht, dass andere dies ohne ihre ausdrückliche Zustimmung auf eigene Initiative tun. Aus diesem Grund ist es untersagt, die von der ART organisierte Paketreise oder das entsprechende Tages Arrangement und Teile davon in irgendeiner Weise zu bewerben oder anderweitig öffentlich bekannt zu machen.
4.4. Stellen Sie die Reiseunterlagen einem Dritten unentgeltlich und nicht zu kommerziellen Zwecken zur Verfügung, so sind Sie verpflichtet, diesem Dritten die in diesen Allgemeinen Reise- und Buchungsbedingungen erwähnte, Ihnen auferlegte Pflicht zu übertragen. Sie haften für die Erfüllung dieser Pflicht und garantieren der ART, dass diese/r Dritte/n diese Pflichten erfüllt/erfüllen.
4.5. Sollten Sie die in den vorigen Absätzen dieses Artikels formulierten Pflichten nicht erfüllen und/oder nicht für ihre Erfüllung garantieren können, so verwirken Sie gegenüber der ART eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,-€ für jede Verletzung und 5.000,-€ für jeden Tag, an dem die Verletzung fortgedauert hat und fortdauert, und zwar unbeschadet des Rechts der ART, von Ihnen darüber hinaus die Erfüllung und/oder den Ersatz des erlittenen oder noch zu erleidenden Schadens zu verlangen.
5. Reisedokumente, Visa, Impfnachweis: die Verantwortung des Kunden/Reisenden
.1. Alle Angaben zu Personalausweisen, Pässen und/oder Visa, die im Reiseangebot, in der Buchungsbestätigung oder in den Reisedokumenten erwähnt werden, sind nur allgemeine Informationen und gelten darüber hinaus nur für Reisende/Kunden mit niederländischer Staatsangehörigkeit. Sie müssen immer selbst überprüfen, ob von den Behörden des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, Reisehinweise für das Zielland ausgestellt wurden. Hierfür müssen Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des Transit- und/oder Ziellandes wenden und sind dafür immer selbst verantwortlich.
5.2. Sie müssen sich jederzeit selbst bei den zuständigen Behörden oder Stellen über Visa und andere Formalitäten informieren. Sie müssen die Richtigkeit dieser Informationen auch kurz vor der Abreise (und damit nach der Buchung) bei den zuständigen Behörden oder Stellen überprüfen. Zuvor erhaltene Informationen können sich in der Zwischenzeit geändert haben. Dafür sind Sie allein verantwortlich; ART trägt diesbezüglich keine Verantwortung.
5.3. Neben einem gültigen Reisepass / Identitätsnachweis ist für die Einreise in viele Länder auch ein Visum erforderlich. Die Beantragung eines Visums liegt in Ihrer eigenen Verantwortung und nicht in der von ART. Diese müssen Sie selbst bei den zuständigen Behörden oder Stellen beantragen. Sie sollten sich bewusst sein, dass für Mitreisende, die eine andere Nationalität haben, andere Formalitäten und Anforderungen gelten können, die der Mitreisende beachten muss.
5.4. Sie und gegebenenfalls Ihr(e) Mitreisende(r) sollten daher sicherstellen, dass Sie im Besitz der für die Reise und den Aufenthalt am betreffenden Reiseziel erforderlichen Dokumente sind, wie gültige Pässe, Visa, Impfnachweise oder Impfungen.
5.5. Wenn Sie die im vorigen Absatz genannten Anforderungen nicht erfüllen, haften Sie für alle daraus entstehenden Schäden und sonstigen Folgen.
6. Unterkunft und Gegebenheiten am Reiseziel
6.1. Die Kultur, die Lebensgewohnheiten, der Lebensstandard, die Hygiene und andere Gegebenheiten können sich in anderen, insbesondere südlichen Ländern beträchtlich von denen in den Niederlanden unterscheiden. Abgesehen davon, dass diese Unterschiede durchaus ihren Reiz haben können, übernimmt die ART dafür selbstverständlich keine Verantwortung.
6.2. Die im Reiseangebot enthaltenen Informationen zu den Unterkünften wurden möglichst objektiv zusammengestellt. Die im Reiseangebot bei den Unterkünften abgedruckten Fotos vermitteln lediglich einen Eindruck der Einrichtung, der Größe und/oder der Aussicht. Deshalb kann es vorkommen, dass die vor Ort bereitgestellte Unterkunft von den Fotos im Angebot abweicht. Selbstverständlich erfüllen die Unterkünfte jedoch die im Reiseangebot beschriebenen Mindeststandards. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sowie unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 9.3 und 9.4 kann die ART keine Zusagen hinsichtlich der Aussicht und der Lage der vom Reisenden gewählten Unterkunft machen.
6.3. Übernachtung mit Frühstück (ÜF): Bei Übernachtung mit Frühstück beginnt die Versorgung am Tag nach der Ankunft mit dem Frühstück und endet am Tag der Abreise mit dem Frühstück. In der dazwischen liegenden Zeit ist in der Paketreise nur das Frühstück inbegriffen.
6.4. Im Allgemeinen ist die Unterkunft am Ankunftstag ab 15.00 Uhr bezugsfertig. Sollten Sie nach 18.00 Uhr anreisen, so müssen Sie dies dem Dienstleister, der die Unterkunft bereitstellt, mitteilen. Sollten Sie an einem anderen Tag als geplant an- oder abreisen, so müssen Sie dies der ART und dem Dienstleister, der die Unterkunft bereitstellt, immer mitteilen. Die Telefonnummern finden Sie in den Reiseunterlagen. Versäumen Sie es, den Dienstleister, der die Unterkunft bereitstellt, und im gegebenen Fall die ART rechtzeitig darüber zu unterrichten, so kann die ART die Verfügbarkeit der Unterkunft nicht mehr garantieren.
6.5. Am letzten Tag des Aufenthalts muss das Zimmer spätestens zu der Uhrzeit geräumt sein, den der jeweilige Dienstleister, der die Unterkunft bereitstellt, genannt hat. Abweichungen von den genannten Zeiten, zu denen Sie die Unterkunft beziehen oder verlassen, sind nur in Abstimmung und mit Genehmigung des Dienstleisters, der die Unterkunft bereitstellt, möglich. Sollten Sie die Unterkunft bei Ihrer Ankunft noch nicht beziehen können oder bei Ihrer Abreise etwas früher räumen müssen, können Sie Ihr Gepäck im Allgemeinen am Empfang abgeben. Dies geschieht allerdings auf eigene Gefahr. Sollten Sie - nicht von der ART verschuldet - später als ursprünglich geplant in der Unterkunft ankommen oder die Unterkunft früher verlassen müssen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der nicht genutzten Übernachtungen, Mahlzeiten, Dienstleistungen und Einrichtungen.
6.6. Im Reiseangebot stellt die ART (sofern möglich und unverbindlich) möglichst umfassende Informationen über bei den jeweiligen Unterkünften vorhandene Tiefgaragen oder (Privat-)Parkplätze bereit. Sofern im Reiseangebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind diese Parkplätze kostenpflichtig. Insoweit der ART die (ungefähre) Höhe der Parkgebühren bekannt ist, werden diese angegeben. Diese Gebühren können jedoch Änderungen unterworfen sein; sie sind vor Ort zu entrichten. Das Parken erfolgt sowohl auf dem Privatgelände als auch auf öffentlichen Parkplätzen immer auf eigene Gefahr des Reisenden/Kunden.
7. Versicherungen - Reisegarantie bei Insolvenz von ART
7.1. ART rät dem Reisenden/Kunden dringend, eine ordnungsgemäße Reise-, Gepäck-, Unfall-, Kranken- und Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
7.2. Bei Paketreisen: Im Falle einer finanziellen Insolvenz / Insolvenz von ART kann ART auf ihre Versicherung zurückgreifen. Diese Versicherung erstattet dem Reisenden/Kunden direkt den vollen von Ihnen gezahlten (Reise-)Betrag. Wenn es sich um eine Paketreisen mit Transport handelt, wird für die Rückführung des/der Reisenden gesorgt. ART hat sich bei der Zürich für den Fall einer Insolvenz versichert.
7.3. Da im Gesamte Reisesumme auch die Kosten für eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung der André Rieu Productions B.V. enthalten sind, weichen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Eintrittskarten der André Rieu Productions B.V. vom vollen Gesamte Reisesumme ab.
8. Änderungen oder Annullierung (Stornierung) durch den Reisenden/Kunden, Preisänderungen
8.1. Nach erfolgter Buchung (Artikel 3) und Zahlung des Gesamte Reisesumme es ist es nicht mehr möglich, die Reise oder die Paket Reise oder Tages Arrangement ohne Zustimmung von ART zu ändern oder zu stornieren, es sei denn, es wird im Folgenden etwas anderes bestimmt und es gelten die dort genannten Bedingungen.
8.2. Der Reisende/Kunde ist berechtigt, die Buchung bis spätestens sieben Tage vor der geplanten Abreise auf einen oder mehrere im Hinblick auf das Reiseangebot oder die (Tages-)Paketreisen geeignete Ersatzpersonen zu übertragen, sofern dies nicht im Rahmen kommerzieller Zwecke im Sinne von Artikel 4.4 dieser Geschäftsbedingungen geschieht. Die Ersatzperson(en) muss (müssen) alle auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen erfüllen, und die an der Umsetzung beteiligten Dienstleister müssen dem Ersatz ebenfalls zustimmen. Der übergebende Reisende/Kunde haftet gesamtschuldnerisch für die Bezahlung der Reise oder des (Tages-)Pakets und der mit der Übergabe verbundenen Kosten.
8.3 Bezieht sich der Vertrag auf eine Paketreisen, kann der Reisende den Paketreisenvertrag vor Reiseantritt kündigen. In diesem Fall ist der Reisende jedoch verpflichtet, ART eine angemessene und berechtigte Stornogebühr zu bezahlen. Diese Entschädigung entspricht der Reisesumme abzüglich etwaiger Kosteneinsparungen der ART und etwaiger Einnahmen aus der alternativen Nutzung der Reiseleistungen. Vor diesem Hintergrund ist es daher denkbar, dass Sie im Falle einer Stornierung noch den vollen Gesamte Reisesumme schulden; berücksichtigen Sie dies.
8.4 Bezieht sich der Vertrag nicht auf eine Paketreise, sondern auf eine Tages Arrangement, schuldet der Kunde ART bei Stornierung trotzdem den vollen Gesamte Reisesumme . ART kann im Einzelfall prüfen, ob je nach den Umständen des Falles eine (Teil-)Restitution möglich ist, ist aber nicht verpflichtet, eine Restitution vorzunehmen.
9. Haftung und höhere Gewalt im Falle von Paketreisen, Hilfe und Beistand
9.1. Bietet ART im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eine im Voraus vereinbarte (Pauschal-)Reise an, wie z.B. ein Reisearrangement mit Übernachtung und Konzertkarte, handelt es als Reiseveranstalter, der mit dem Reisenden einen Reisevertrag im Sinne von Artikel 7:500 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches abschließt. Dieser Artikel gilt nur für Paketreisen.
9.2. Als Reiseveranstalter ist ART verantwortlich für die Durchführung der Paketreise in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die Sie aufgrund der Vereinbarung vernünftigerweise haben könnten (Konformität).
9.3. Wenn Sie bei der Buchung einen Wunsch oder eine Präferenz angegeben haben, z.B. ein Zimmer im Erdgeschoss, handelt es sich um eine sogenannte unverbindliche Präferenz für den Reiseveranstalter. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter nur verpflichtet, sein Bestes zu tun, um diesen Wunsch zu erfüllen, aber Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun.
9.4. Wenn Sie bei der Buchung eine so genannte wesentliche Bedingung angegeben haben, z. B. dass Sie unbedingt ein Zimmer im Erdgeschoss wünschen und der Reiseveranstalter dem zugestimmt hat, haben Sie Anspruch darauf, dass diese Bedingung erfüllt wird (außer im Falle höherer Gewalt und einer Änderung der Umstände im Sinne des Artikels dieser Geschäftsbedingungen).
9.5. Wenn die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die Sie vernünftigerweise erwarten können (Nicht-Konformität), sind Sie verpflichtet, dem betreffenden Leistungserbringer, einem Reiseleiter und ART als Reiseveranstalter gemäß Artikel 11 dieser Allgemeinen Reise- und Buchungsbedingungen so schnell wie möglich eine Beschwerde hierüber einzureichen.
9.6. Findet die Reise nicht in Übereinstimmung mit den Erwartungen statt, die Sie vernünftigerweise erwarten konnten, ist ART verpflichtet, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, die Nicht-Konformität kann ART als Reiseveranstalter nicht zugeschrieben werden, weil:
-
die Nichtkonformität dem Reisenden zuzuschreiben ist; oder
-
die Nicht-Konformität auf eine dritte Partei zurückzuführen ist, die nicht an der Erbringung der an der Reise beteiligten Dienstleistungen beteiligt war, und die Nicht-Konformität nicht vorhergesehen oder verhindert werden konnte; oder
-
die Nichtkonformität auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das ART oder die Person, deren Hilfe sie bei der Umsetzung der Vereinbarung in Anspruch nimmt, unter Beachtung aller möglichen Sorgfalt nicht vorhersehen oder beheben konnte, oder anderweitig auf höhere Gewalt im Sinne von 9.7 dieses Artikels zurückzuführen ist.
Höhere Gewalt
9.7. Unter höherer Gewalt versteht man unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände, die unabhängig vom Willen desjenigen, der sich auf sie beruft, sind und deren Folgen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gemäß Artikel 7:500(l) des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht vermieden werden konnten. Unter höherer Gewalt ist unter anderem zu verstehen: Krankheit und/oder Absage der Orchestermitglieder und/oder des/der Künstler(s), Streiks, Feuer, schlechte Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Krieg, Kriegsgefahr, Mobilisierung, Aufruhr, Unruhen, Überschwemmungen, Streiks des Personals von Fluggesellschaften oder Flughäfen oder des Personals der Unterkünfte oder der beteiligten Transportunternehmen oder anderer Dienstleister, oder wenn z.B. der Transport aufgrund der Schließung eines Hafens oder der Wetterbedingungen oder aufgrund anderer Transportunterbrechungen, Vulkanausbrüche, Aschewolken, Stagnation der Versorgung durch öffentliche Versorgungsunternehmen, Feuer, staatliche Maßnahmen, Nichtlieferung notwendiger Roh- und Brennstoffe durch Dritte und andere ähnliche unvorhergesehene Umstände unmöglich ist.
9.8. Im Falle höherer Gewalt hat ART das Recht, nach eigenem Ermessen die organisierte Paketreise oder das dazugehörige Konzert auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, an einen anderen Ort zu verlegen oder abzusagen, ohne entschädigungspflichtig zu sein.
9.9. Falls die Paketreise aufgrund höherer Gewalt auf einen späteren Termin verschoben wird, schickt ART Ihnen Ersatz-Reisedokumente für den neuen Termin zu. Wenn Sie die Paketreisen zum neuen Termin nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, ist ART verpflichtet, den von Ihnen bezahlten Gesamte Reisesumme abzüglich der bereits bezahlten Verwaltungskosten zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Vereinbarung über die ursprüngliche Zahlungsmethode.
9.10. Wird die Paketreisen aufgrund höherer Gewalt an einen anderen Ort verlegt, erhalten Sie von ART Ersatz-Reisedokumente für den neuen Ort. Wenn Sie die Paketreisen nicht an einem anderen Ort in Anspruch nehmen wollen oder können, ist ART verpflichtet, den von Ihnen bezahlten Gesamte Reisesumme abzüglich der bereits bezahlten Verwaltungskosten zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Vereinbarung über die ursprüngliche Zahlungsmethode.
9.11. Wird die Paketreisen aufgrund höherer Gewalt annulliert, ist ART verpflichtet, den von Ihnen bezahlten Gesamte Reisesumme abzüglich der bereits bezahlten Verwaltungskosten zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Vereinbarung über die ursprüngliche Zahlungsmethode.
9.12. ART wird Sie über Änderungen und/oder die damit verbundenen Alternativvorschläge innerhalb von 3 Werktagen, nachdem ART über die Änderung informiert wurde, informieren. Ab 7 Tage vor dem Ankunftsdatum werden Sie von ART innerhalb von 1 Arbeitstag benachrichtigt.
9.13. Wenn es eine gleichwertige oder bessere Alternative gibt, werden keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Im Falle einer geringeren Alternative wird ART eine Entschädigung anbieten.
9.14. Wenn Sie von den Alternativvorschlägen keinen Gebrauch machen wollen, müssen Sie ART innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung oder den Alternativvorschlag informieren und ART mitteilen, dass Sie sich für eine Rückerstattung entschieden haben. Eine Frist von 1 Arbeitstag gilt ab 10 Tage oder weniger vor dem
Haftungsbeschränkung für Paketreisen
9.15. Haftet ART als Reiseveranstalter einer Paketreise Ihnen gegenüber für Schäden, so ist die Haftung von ART auf maximal die dreifache Reisesumme beschränkt, es sei denn, der Schaden besteht in einem Personenschaden des Reisenden oder ist durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln von ART verursacht worden.
9.16. Haftet ART Ihnen gegenüber für entgangenen Reisegenuss, so ist die Entschädigung, auf die Sie diesbezüglich Anspruch haben, auf maximal das Einfache der Reisesumme begrenzt.
9.17. Wenn ein Vertrag auf eine im Reisevertrag enthaltene Dienstleistung, wie z.B. Transport, Anwendung findet, kann ART sich gemäß Artikel 7:511 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung berufen, die dieser Vertrag einem Leistungserbringer als solchem gewährt oder erlaubt.
9.18. ART übernimmt keine Verantwortung für allgemeine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, auf Websites oder anderen Informationsträgern, wenn diese von Dritten erstellt oder veröffentlicht wurden.
9.19. ART haftet nicht für unerlaubte Versprechungen ihrer Mitarbeiter, Lieferanten, Helfer und/oder Dritter, soweit diese im Widerspruch zum Angebot des Reiseveranstalters oder Dienstleisters oder zu diesen Geschäftsbedingungen stehen, mit Ausnahme ihrer Haftung nach zwingendem Recht auf der Grundlage eines Vertrages, einer Verordnung oder des Gesetzes.
9.20. ART haftet nicht für Ihren Verlust, der durch den Verlust, die Unmöglichkeit der Vorlage oder die Beschädigung der Reisedokumente oder das Fehlen der erforderlichen Reisedokumente verursacht wird (siehe Artikel 5).
Hilfe und Unterstützung bei Paketreisen und Verpflichtungen des Reisenden
9.21. Nur im Falle einer Paketreisen akzeptiert ART je nach den Umständen die Verpflichtung, dem Reisenden Hilfe und Beistand zu leisten, wenn die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die Sie aufgrund des Reisevertrags vernünftigerweise erwarten konnten (Nichtkonformität). Wenn die Ursache der Nichtübereinstimmung Ihnen zuzuschreiben ist, ist ART nur insoweit zur Hilfe und Unterstützung verpflichtet, als ihr dies vernünftigerweise zugemutet werden kann. In diesem Fall gehen die Kosten für die geleistete Hilfe und Unterstützung zu Ihren Lasten. Die Kosten für die geleistete Hilfe und Unterstützung werden von ART nur dann übernommen, wenn die Nichtübereinstimmung ihr oder der Person, deren Hilfe sie bei der Erfüllung des Reisevertrags in Anspruch nimmt, zugerechnet werden kann. Ist die Vertragswidrigkeit einem Dritten zuzuschreiben, der nicht an der Erbringung der an der Reise beteiligten Leistungen beteiligt ist, und konnte die Vertragswidrigkeit nicht vorhergesehen oder verhindert werden, oder ist die Vertragswidrigkeit auf ein Ereignis zurückzuführen, das ART oder die Person, deren Hilfe sie bei der Vertragserfüllung in Anspruch nimmt, unter Beachtung aller möglichen Sorgfalt nicht vorhersehen oder beheben konnte, oder ist die Vertragswidrigkeit anderweitig auf höhere Gewalt im Sinne von 9.7 dieses Artikels zurückzuführen, so trägt jede Partei ihren eigenen Schaden.
Wenn die Beförderung Teil Ihrer Reise ist und es aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, wie vereinbart zurückzukehren, gehen die Kosten für die notwendige Unterkunft, wenn möglich einer gleichwertigen Kategorie, für maximal drei Übernachtungen pro Reisenden zu Lasten von ART. Diese Einschränkung gilt nicht für behinderte Personen und ihre Begleiter, schwangere Frauen, unbegleitete Minderjährige und Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen, sofern ART mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt über die besonderen Bedürfnisse informiert wurde.
9.22. Sie sind verpflichtet, alle Anweisungen von ART, seinem Personal, seinen Dienstleistern und Agenten zu befolgen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Reisevertrags zu fördern.
9.23. Sie haften für alle Schäden, die durch Ihr eigenes unerlaubtes Verhalten verursacht wurden, wobei der Schaden nach dem Verhaltensstandard eines durchschnittlichen, ordnungsgemäßen Reisenden zu beurteilen ist.
9.24. Der Reisende, der Belästigungen oder Unannehmlichkeiten verursacht oder zu verursachen droht, die so groß sind, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrags stark behindert wird, kann von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen und von ART oder seinen Mitarbeitern oder Dienstleistern oder Agenten vom Ort des Geschehens entfernt werden. Alle daraus resultierenden Kosten und Schäden gehen zu Ihren Lasten. Eine Rückerstattung der Reisesumme oder eines Teils davon kann gewährt werden, wenn der betreffende Reisende den Ausschluss nicht verschuldet hat.
10. Haftung und höhere Gewalt, außer bei Paketreisen
10.1 Handelt es sich nicht um eine Paketreisen, sondern ART berät, informiert und vermittelt lediglich beim Zustandekommen eines Vertrages zwischen einem Kunden und einem Anbieter touristischer Leistungen, wie z.B. bei der Buchung/Reservierung von Unterkunft, Transport, Abendessen, einem Ausflug und/oder anderen gesonderten touristischen Leistungen zwischen Ihnen und dem Leistungserbringer, tritt ART als Reisevermittler im Sinne von Artikel 1.2 dieser Geschäftsbedingungen oder als Leistungserbringer auf.
10.2. In ihrer Tätigkeit als Reisebüro oder Dienstleister wird ART die Sorgfalt eines guten Auftragnehmers / Dienstleisters beachten. Sie wählt ihre Lieferanten mit größtmöglicher Sorgfalt aus, kann und will aber keine Haftung für allfällige Mängel bei der Erbringung der betreffenden Dienstleistungen durch die betreffenden Lieferanten/Dienstleister übernehmen. Dies könnte nur dann anders sein, wenn das Scheitern auf ein eigenes Verschulden von ART zurückzuführen ist oder aufgrund des Gesetzes, Rechtsaktes oder allgemein akzeptierter Ansichten zu Lasten von ART gehen sollte. Wenn ART als Vermittler für einen nicht in den Niederlanden ansässigen Reiseveranstalter auftritt, wird ART Ihnen gegenüber rechtlich als Reiseveranstalter angesehen. In solchen Fällen wird seine Haftung gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 dieser Bedingungen beurteilt.
10.3. Soweit ART selbst als Reisevermittler/Leistungserbringer zurechenbar versagt und Ihnen hierdurch ein Schaden entsteht, ist die Haftung von ART auf maximal 25% des Gesamtbetrages der von ART für die betreffende Buchung in Rechnung gestellten Leistungen beschränkt.
10.4. Wenn die Mängel Ihnen zuzuschreiben sind, haftet ART nicht für Schäden, wenn die Durchführung des (Tages-)Pakets infolgedessen nicht Ihren Erwartungen entspricht. In diesem Fall haften Sie für die der ART entstandenen Kosten oder Schäden.
10.5. ART haftet nicht für Schäden, für die ein Entschädigungsanspruch aus einer Reise- und/oder Reiserücktritts- und/oder Krankenversicherung oder einer anderen Versicherung besteht oder für die solche Versicherungen tendenziell Deckung bieten, es sei denn, Ihr Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ART als Reisevermittler zurückzuführen.
10.6. ART haftet in ihrer Eigenschaft als Reisebüro/Leistungsanbieter nicht für die fehlerhafte Durchführung der jeweiligen Buchung/Leistung. ART haftet weder für das Verhalten und die Versäumnisse der ausführenden Lieferanten und Dienstleister, noch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von diesen Lieferanten und Dienstleistern zur Verfügung gestellten Informationen, noch für die von diesen zur Verfügung gestellten Informations- und Werbematerialien, einschließlich der Informationen auf der Website der betreffenden Firma(n). ART ist weder für Verspätungen, die Ihnen Unannehmlichkeiten bereiten, noch für daraus resultierende Schäden haftbar. Dazu gehören Verspätungen, die durch technische Störungen an einem Bus, Flugzeug oder anderen Transportmitteln verursacht werden, aber auch Fälle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 9.7, wie z.B. Wetterbedingungen, Streiks, Blockaden, Kriegssituationen, fehlende Anschlüsse, Überbuchung, Änderungen durch den Leistungserbringer und Annullierung durch den Leistungserbringer.
10.7 ART als Reisebüro/Dienstleistungsanbieter haftet nicht für die finanzielle Insolvenz des Dienstleistungsanbieters, wie z.B. eines Beförderers, eines Beherbergens oder eines Ausflugsbetreuers. Darüber hinaus haftet sie nicht für unzulässige Versprechungen ihrer Mitarbeiter und/oder Dritter, soweit diese im Widerspruch zum Angebot des Reiseveranstalters oder Dienstleisters oder zu diesen Bedingungen stehen.
10.8 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten des Personals von ART.
11. Beschwerden
11.1 Beanstandungen müssen so schnell wie möglich ART und dem zuständigen Dienstleister oder Vertreter von ART gemeldet werden, damit die Beschwerde nach Möglichkeit geklärt werden kann. Wenn Sie sich als Fahrgast / Kunde nicht beschweren oder zu lange mit der Meldung der Beschwerde warten, tragen Sie die Konsequenzen und jedes Recht auf Entschädigung oder Schadenersatz erlischt. Wenn ART als Reisevermittler tätig ist, ist ART nicht für die Erbringung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich und kann allenfalls zwischen Ihnen und dem Leistungserbringer vermitteln, um die Beschwerde zu klären.
11.2. Wurde einer Beschwerde nicht zufriedenstellend abgeholfen, so ist sie baldmöglichst spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach dem Ende der Paketreise oder des Tages Arrangements, schriftlich und begründet bei der André Rieu Travel, Postbus 2244, 6201 HA Maastricht, E-Mail cs.travel@andrerieu.com unter Hinzufügung der erforderlichen Belege einzureichen.
11.3. Wenn Sie vor, während oder nach der Paketreisen oder dem Tages Arrangement nicht die Mitteilungspflicht im Sinne von Artikel 11.1 und 11.2 nicht erfüllt und wurde der betreffende Dienstleister/das betreffende Unternehmen, das die Unterkunft bereitgestellt hat, bzw. die ART dadurch nicht die Gelegenheit gegeben, den Mangel zu beheben, so haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz, insoweit durch die Nichterfüllung der Mitteilungspflicht Schaden verursacht wurde.
11.4 Wenn Sie die Beschwerde nicht fristgerecht einreichen, wird ART B.V. sie nicht bearbeiten, es sei denn, Sie können nicht vernünftigerweise dafür verantwortlich gemacht werden. ART wird Sie davon schriftlich in Kenntnis setzen.
11.5. ART wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch 1 Monat nach Eingang der Beschwerde, schriftlich antworten.
11.6 Soweit sich aus einer Beanstandung ein Schaden ergibt, wird eine allfällige Schadenersatzverpflichtung nach Artikel 9 beurteilt, wenn es sich um eine Paketreisen handelt und ART als Reiseveranstalter qualifiziert. Ergibt sich aus einer Beanstandung ein Schaden, so wird eine allfällige Ersatzpflicht nach Artikel 10 beurteilt, wenn ART in ihrer Eigenschaft als Reisevermittler/Dienstleistungsanbieter tätig geworden ist.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Auf diese Allgemeinen Reise- und Buchungsbedingungen, die zwischen ART und Ihnen gelten, sowie auf jeden Vertrag, der zwischen Ihnen und ART besteht, findet niederländisches Recht Anwendung.
12.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung zwischen ART und Ihnen oder aus einer Vereinbarung, die sich daraus ergibt, ergeben können, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Maastricht entschieden, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen schreiben ein anderes zuständiges Gericht vor.
12.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reisen und Buchungen wurden zuletzt im April 2020 geändert. Sie können von der Website heruntergeladen werden und werden Ihnen auf Anfrage zugeschickt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von Zeit zu Zeit geändert.
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